Es gibt immer wieder mal den Irrtum bei vielen die etwas privat verkaufen, dass sie den Verkauf anpreisen mit "noch so und so lange Garantie".
Dem ist nicht so und das habe ich auch schon immer mal etlichen Leuten gesagt, mit denen ich mich dahingehend unterhalten habe.
Und da ich grad bei FB einen entsprechenden Beitrag gefunden habe vom Frank (musikcity) schreib ich das auch gleich mal hier in`s Forum:
Dem ist nicht so und das habe ich auch schon immer mal etlichen Leuten gesagt, mit denen ich mich dahingehend unterhalten habe.
Und da ich grad bei FB einen entsprechenden Beitrag gefunden habe vom Frank (musikcity) schreib ich das auch gleich mal hier in`s Forum:
der Fachtext dazu aus dem Netz:
Immer wieder sehen wir in den Verkaufsanzeigen von Privatleuten, dass sie mit dem Produkt durch Vorlage der Rechnung die vom Hersteller gewährte Garantie mit verkaufen wollen.
Beim Kauf technischer Produkte wäre dies sicher ein gutes Verkaufsargument, da der Privatverkäufer für sich selbst in der Regel sämtliche Gewährleistungs- und Garantieaussprüche ausschließt.
Doch Vorsicht: Besteht für den gewerblichen Erst-Verkäufer die Pflicht, die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auch einem Zweit- oder Drittkäufer zu gewähren, ist dies bei der Herstellergarantie jedoch nicht unbedingt der Fall.
Die Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, die in den jeweiligen Garantiebedingungen detailliert beschrieben werden muss. Viele Hersteller schließen dort die "Weitergabe" dieser Leistung an einen weiteren Käufer aus und beschränken diese ausdrücklich auf den Erstkäufer.
Zudem werden Herstellergarantien oft über den Händler abgewickelt, bei dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde. Auch dieser ist nicht verpflichtet, einem Zweit- oder Drittkäufer zu Diensten zu sein.